Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von GEC-Solutions

  1. Geltungsbereich
    • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen GEC-Solutions, Inhaber: Markus Gattermann, Am Bickelacker 10, 34582 Borken (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Auftraggeber“).
    • Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich Engineering, Consulting und Interims-management für Unternehmen an. Diese AGB gelten für alle entsprechenden Leistungen.
    • Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  2. Leistungsumfang und Vertragsabschluss 
    • Die Dienstleistungen des Auftragnehmers erfolgen auf Grundlage eines individuellen Angebots, das die vereinbarten Leistungen, das Honorar sowie weitere Bedingungen festhält. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
    • Leistungsänderungen oder -erweiterungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.
    • Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein konkreter Erfolg wird jedoch nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  3. Nutzungsrechte und Eigentumsvorbehalt
    • Der Auftragnehmer bleibt Urheber der im Rahmen des Auftrags erstellten Berichte, Konzepte und Entwürfe.
    • Dem Auftraggeber wird ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den finalen Arbeitsergebnissen eingeräumt.
    • Die Einräumung dieser Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung.
    • Der Auftragnehmer ist berechtigt, das im Rahmen der Tätigkeit gewonnene Know-how uneingeschränkt auch für andere Projekte und Kunden zu verwenden, sofern keine Vertraulichkeitspflichten verletzt werden.
  4. Besondere Bedingungen für Engineering & Consulting
    • Die Dienstleistungen beruhen teilweise auf theoretischen Modellen oder Simulationen, die naturgemäß Abweichungen zur Realität aufweisen können.
    • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erarbeiteten Ergebnisse, Berechnungen und Empfehlungen vor ihrer technischen Umsetzung oder Verwendung durch geeignete Methoden zu validieren.
    • Die Ingenieurdienstleistungen des Auftragnehmers ersetzen nicht die Prüfung der finalen Produkte auf ihre Eignung für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Auftraggeber.
  5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    • Die Vergütung für die Dienstleistungen richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Honorar. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
    • Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen.
    • Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen.
    • Reisekosten, Spesen sowie Material- und Beschaffungskosten werden gesondert nach Aufwand berechnet, sofern dies im Angebot nicht anders geregelt ist.
  6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
    • Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Ressourcen rechtzeitig und vollständig bereitzustellen.
    • Verzögerungen, die durch fehlende Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten des Auftragnehmers und berechtigen ihn zur Anpassung von Fristen und Vergütungen.
  7. Stornierung und Vertragskündigung
    • Eine Kündigung oder Stornierung von beauftragten Leistungen durch den Auftraggeber ist nur in Schriftform möglich.
    • Wird ein Auftrag vom Auftraggeber weniger als 14 Tage vor Leistungsbeginn storniert, ist der Auftragnehmer berechtigt, 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallentschädigung zu berechnen.
    • Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Leistungsbeginn wird das volle Honorar fällig, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
  8. Haftung und Gewährleistung
    • Der Auftragnehmer haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
    • Die Haftung für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
    • Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Umsetzung der durch den Auftragnehmer erarbeiteten Konzepte und Empfehlungen. Eine rechtliche oder wirtschaftliche Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.
    • Die Haftung für Beratungsfehler ist auf den doppelten Auftragswert, maximal jedoch auf 50.000 Euro, begrenzt.
  9. Vertraulichkeit und Datenschutz
    • Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
    • Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Details sind in der Datenschutzerklärung geregelt.
  10. Schlussbestimmungen
    • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Borken, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
    • Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für die Abbedingung der Schriftformklausel.
  11. Salvatorische Klausel
    • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 14.02.2026